Gesetze / Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung
SchfAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2025
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Schornsteinfegers und der Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 12, Schornsteinfeger, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.