Gesetze / Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung

SchfAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Stand: 01.08.2025

Bund

Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Schornsteinfegers und der Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 12, Schornsteinfeger, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§ 2